Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nach einem Unfall stehen Ihnen nicht nur unsere Gutachter zur Seite, sondern auch erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht. Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Versicherung.
Warum nach einem Unfall ein Anwalt?
Gerichte empfehlen ausdrücklich, nach einem Verkehrsunfall rechtlichen Beistand hinzuzuziehen – auch bei vermeintlichen Bagatellschäden. Versicherungen nutzen jede Möglichkeit, um Schadensersatzansprüche zu kürzen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt diese Taktiken und setzt Ihre Ansprüche vollständig durch. Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden übernimmt die gegnerische Versicherung alle Anwaltskosten.
„Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen."
Amtsgericht Dortmund, Az. 431 C 2044/09
Das OLG Frankfurt am Main bezeichnete es als fahrlässig, nach einem Unfall keinen Anwalt einzuschalten.
OLG Frankfurt am Main, Az. 22 U 171/13
- Anwaltskosten trägt die Versicherung des Verursachers
- Vollständige Durchsetzung aller Schadenspositionen
- Erfahrung mit Versicherungstricks und -kürzungen
- Direktkommunikation mit der gegnerischen Versicherung
- Gerichtliche Durchsetzung wenn nötig
Kostenlos für Unfallopfer
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten durch die Versicherung des Unfallverursachers. Sie tragen kein Kostenrisiko.
Partnerkanzlei in Duisburg
Unsere in Duisburg ansässige Partnerkanzlei bietet digitalen Service mit persönlichem Link zur Online-Abfrage des Bearbeitungsstandes. Gutachten und Anwalt bilden gemeinsam die stärkste Grundlage für Ihre Schadensregulierung.
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