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Entschädigung

Nutzungsausfallentschädigung

Während Ihr Fahrzeug repariert wird, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Alles Wichtige dazu.

Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Unfall beschädigt wird und Sie es nicht nutzen können, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, und wie hoch fällt die Entschädigung aus?

Voraussetzungen für den Anspruch

Damit ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht, müssen vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Sie sind nicht der Unfallverursacher oder tragen keine Mitschuld
  • Das Fahrzeug ist aufgrund des Unfallschadens nicht sicher oder nicht nutzbar
  • Sie hatten die Absicht, das Fahrzeug zu nutzen (Nutzungswille)
  • Sie wären ohne den Unfall auch tatsächlich in der Lage gewesen, das Fahrzeug zu nutzen (Nutzungsmöglichkeit)

Höhe der Entschädigung

Die Entschädigung liegt je nach Fahrzeugmodell, Motorleistung und Alter des Fahrzeugs zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Es gibt elf Entschädigungsklassen. Ältere Fahrzeuge (ab ca. 5 Jahren) erhalten in der Regel reduzierte Tagessätze.

Die genaue Einstufung Ihres Fahrzeugs nehmen wir als Sachverständige in unserem Gutachten vor.

Dauer des Anspruchs

Die Nutzungsausfallentschädigung läuft für die Dauer der Reparatur. Sie sind jedoch verpflichtet, den Schaden zu minimieren (Schadensminderungspflicht). Das bedeutet:

  • Eine zügige Beauftragung eines Sachverständigen
  • Eine zeitnahe Auftragserteilung an die Werkstatt nach Eingang des Gutachtens

Nutzungsausfall oder Mietwagen?

Wenn Sie sich einen Mietwagen nehmen, entfällt in der Regel der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Umgekehrt gilt: Wer keinen Mietwagen nutzt, kann die Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Kombinationen aus Mietwagennutzung und Nutzungsausfall für verschiedene Zeiträume sind in bestimmten Konstellationen möglich.

Fiktive Abrechnung

Im Regelfall setzt die Nutzungsausfallentschädigung voraus, dass das Fahrzeug tatsächlich repariert oder ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Bei einer fiktiven Abrechnung (ohne tatsächliche Reparatur) besteht in der Regel kein Anspruch auf Nutzungsausfall.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Unsere Partneranwälte machen Ihre Nutzungsausfallentschädigung gemeinsam mit den übrigen Schadenpositionen nach Abschluss der Reparatur oder der Fahrzeugbeschaffung gegenüber der Versicherung geltend.

Weitere Informationen und Wissenswertes erhalten Sie in unserem Blog. Rechtliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch bei unserer Partnerkanzlei.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Fall?

Unsere Sachverständigen beraten Sie kostenlos und unverbindlich.