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Versicherung

Tricks der Versicherung Teil 1

Versicherungen kürzen häufig berechtigte Ansprüche. Diese Taktiken kennen wir – und so wehren Sie sich.

Tricks der Versicherung Teil 1

Tricks der Versicherung Teil 1

Versicherungen versuchen häufig, berechtigte Schadensansprüche zu kürzen. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Taktiken – und was Ihnen laut Rechtsprechung tatsächlich zusteht.

Abschleppkosten

Die Versicherung muss die Kosten tragen. Geschädigte brauchen in der Regel keine Preisvergleiche anzustellen, da meist Eile geboten ist. Man darf sein Fahrzeug auch in die Heimatwerkstatt abschleppen lassen, wenn sie nicht allzu weit entfernt liegt.

Werkstattwahl

Markenwerkstätten sind oft teurer als freie Werkstätten. Solche Kosten müssen Versicherer nur zahlen, wenn der Wagen nicht älter als drei Jahre ist oder wenn das Unfallopfer das Auto bisher stets in einer Markenwerkstatt warten ließ.

Verlangt der Versicherer die Reparatur in einer freien Werkstatt, muss diese nah genug sein. Zu weit ist es auch, wenn der Versicherer den Wagen in eine weit entfernte Werkstatt bringt – denn Geschädigte müssten in einem Gewährleistungsfall dorthin fahren.

Beilackierung

Muss ein Fahrzeugteil neu lackiert werden, trifft der Farbton oft nicht exakt den der Nachbarteile, weil diese altersbedingt etwas ausgeblichen sind. Werkstätten lackieren daher die Ränder angrenzender Teile mit, damit der optische Übergang nicht auffällt. Diese Beilackierung muss der Versicherer bezahlen.

Kleinteile und Aufschläge

Sieht das Gutachten eine Pauschale für Kleinteile vor, muss der Versicherer zahlen. Das gilt auch für die oft 10-prozentigen Aufschläge, die Werkstätten für Ersatzteile nehmen, um ihre Lagerkosten zu decken.

Verbringungskosten

Nicht jede Werkstatt hat eine eigene Lackiererei. Muss sie den Wagen zum Lackierer bringen, hat der Versicherer die Transportkosten zu erstatten.

Anmeldekosten nach Totalschaden

Kaufen Geschädigte nach einem Totalschaden ein neues Fahrzeug, dürfen sie das Autohaus mit der Anmeldung beauftragen. Diese Kosten muss die Versicherung übernehmen.

Merkantiler Minderwert

Nach einem Unfall ist das reparierte Fahrzeug weniger wert als ein unfallfreies. Diesen Wertverlust muss die Versicherung ausgleichen – unabhängig vom Fahrzeugalter. Die alte Faustformel (maximal 5 Jahre, maximal 100.000 km) ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung überholt.

Restwert bei Totalschaden

Bei Totalschaden zahlt die Versicherung zunächst die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Geschädigte müssen jedoch nicht auf ein Gegenangebot des Versicherers warten, sondern dürfen ihr Fahrzeug zum Restwertgebot aus dem Gutachten verkaufen.

Standgeld

Bei Totalschaden verlangen viele Werkstätten ein Standgeld, wenn das Auto dort abgestellt wird. Auch dies muss die Versicherung ersetzen.

Gutachterkosten

Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl muss die gegnerische Versicherung erstatten. Lassen Sie sich nicht dazu drängen, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren – dieser arbeitet nicht in Ihrem Interesse.

Fazit

Holen Sie sich bei berechtigten Ansprüchen immer Rat bei einem unabhängigen Sachverständigen und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Lassen Sie sich von Versicherungen nicht einschüchtern – die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite.

Weitere Informationen und Wissenswertes erhalten Sie in unserem Blog. Rechtliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch bei unserer Partnerkanzlei.

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