
Wirtschaftlicher Totalschaden
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Kosten für die Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen – oder ihm zumindest sehr nahe kommen. In diesem Fall ist eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll.
Die Formel lautet vereinfacht: Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert − Restwert
Wichtige Begriffe
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem freien Markt zu erwerben – gleiche Ausstattung, gleiches Alter, gleiche Laufleistung und gleicher Allgemeinzustand. Dieser Wert wird von unserem Sachverständigen im Gutachten präzise ermittelt.
Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug trotz des Unfallschadens noch wert ist. Dieser wird von seriösen Restwertaufkäufern ermittelt. Als Geschädigter sind Sie berechtigt, Ihr Fahrzeug zum im Gutachten festgestellten Restwert zu verkaufen – ohne auf höhere Angebote von Versicherungspartnern warten zu müssen.
Ihre Ansprüche bei einem Totalschaden
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, haben Sie als unschuldiger Geschädigter folgende Ansprüche:
- Wiederbeschaffungskosten: Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Merkantiler Minderwert: Fällt bei Reparatur an; beim Totalschaden wird dieser durch die Differenz bereits berücksichtigt
- Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten für die Wiederbeschaffungsdauer (i. d. R. 12–14 Tage)
- Abschleppkosten und sonstige unmittelbare Unfallkosten
- Standgebühren der Werkstatt während der Begutachtung
Reparatur trotz Totalschaden?
Es gibt Situationen, in denen eine Reparatur dennoch sinnvoll sein kann – zum Beispiel, wenn Sie aus persönlichen Gründen an Ihrem Fahrzeug festhalten möchten. In diesem Fall können Sie die sogenannte „130-Prozent-Regelung" nutzen: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 Prozent, kann die Versicherung zur Übernahme der Reparaturkosten verpflichtet sein – vorausgesetzt, Sie lassen das Fahrzeug tatsächlich reparieren und nutzen es mindestens sechs Monate weiter.
Ablauf bei einem Totalschaden
- Unser Sachverständiger besichtigt das Fahrzeug und erstellt ein detailliertes Gutachten
- Das Gutachten ermittelt Wiederbeschaffungswert, Restwert und alle weiteren Schadenpositionen
- Das Gutachten wird an die gegnerische Versicherung sowie Ihren Anwalt weitergeleitet
- Die Versicherung reguliert den Schaden auf Basis des Gutachtens
- Sie können das Fahrzeug zum festgestellten Restwert verkaufen und ein Ersatzfahrzeug beschaffen
Fazit
Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist für Betroffene eine belastende Situation. Mit einem unabhängigen Sachverständigen an Ihrer Seite stellen wir sicher, dass alle Schadenpositionen vollständig erfasst und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung konsequent durchgesetzt werden. Lassen Sie sich beraten – der Service ist für unschuldige Geschädigte kostenlos.
Weitere Informationen und Wissenswertes erhalten Sie in unserem Blog. Rechtliche Informationen zum Thema erhalten Sie auch bei unserer Partnerkanzlei.
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