Gutachter in NRW
02064 / 827 1019WhatsApp schreiben

KFZ Gutachten Kosten

Wir zeigen Ihnen völlig transparent alle anfallenden Kosten – bei unverschuldeten Unfällen zahlen Sie als Geschädigter nichts.

0 €

Kostenlos bei unverschuldeten Haftpflichtschäden

Als Unfallopfer haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl – auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers. Sie zahlen keinen Cent.

Kostenübersicht nach Gutachtenart

Haftpflichtgutachten

Kostenlos
  • Gutachterkosten übernimmt die Versicherung des Verursachers
  • Zusätzlich: Abschlepp-, Mietwagen- und Anwaltskosten durch Versicherung gedeckt
  • Keine Vorauszahlung, keine versteckten Kosten
  • Gilt für alle unverschuldeten Haftpflichtschäden

Kaskogutachten

Je nach Vertrag
  • Kostenübernahme abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag (AKB)
  • Vorab Genehmigung der eigenen Versicherung einholen
  • Wir beraten Sie kostenlos vor der Beauftragung

Wertgutachten

Auf Anfrage
  • Individuell je nach Fahrzeug und Aufwand
  • Transparent – Preisauskunft vorab
  • Klassiker, Oldtimer und Exoten auf Anfrage

Kaufberatung

Auf Anfrage
  • Bundesweit – Fahrtkosten ggf. berechnet
  • Transparente Preisangabe vor der Beauftragung
  • Günstige Investition gegen teure Überraschungen beim Kauf

Honorartabelle

Die Gutachterkosten richten sich nach der ermittelten Schadenshöhe. Bei unverschuldeten Unfällen trägt diese Kosten die gegnerische Versicherung.

Schadenhöhe bisGrundhonorar
500 €306 €
1.000 €399 €
2.000 €531 €
3.000 €622 €
4.000 €726 €
5.000 €830 €
7.500 €998 €
10.000 €1.166 €
15.000 €1.486 €
20.000 €1.806 €
50.000 €3.738 €

Nebenkosten

Neben dem Grundhonorar können folgende Nebenkosten anfallen, die ebenfalls von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

PositionPreis
EDV-Abrufgebühren12,00 €
Porto / Telefon15,00 €
Schreibkosten Original1,80 € / Seite
Schreibkosten Kopie0,50 € / Seite
Fotos2,00 € / Stück
2. Fotosatz0,50 € / Stück
Fahrtkosten0,70 € / km
Marktanalyse5,00 €
Elektronisches Dokument5,00 €

Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten?

Technische Angaben zum Fahrzeug
Ausstattungsmerkmale
Lichtbilder des Fahrzeuges und der Beschädigungen
Dokumentation möglicher Altschäden
Detaillierte Beschreibung der Schäden
Auflistung der erforderlichen Reparaturen
Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten
Einschätzung zum Zeitaufwand der Reparatur
Wiederbeschaffungswert
Geschätzte Ausfallzeit
Wertminderung
Restwert

Häufige Fragen

Was ist ein Kfz-Gutachten?

Das Schadengutachten ist das standardisierte Produkt für Fahrzeugschäden infolge von Unfällen. Es wird sowohl für Haftpflichtschäden als auch Kaskoschäden erstellt. Unsere Sachverständigen ermitteln alle relevanten Informationen zur Beweissicherung und zur Regulierung des Schadens. Das Gutachten ist umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich.

Wozu benötige ich ein Kfz-Gutachten?

Gutachten haben zwei Hauptfunktionen: Sie dienen der Klärung von Sachverhalten und der Sicherung von Ansprüchen. Sie ermöglichen eine genaue Feststellung des tatsächlichen Schadenumfangs nach einem Verkehrsunfall und dienen zugleich der Beweissicherung.

Reicht auch ein Kostenvoranschlag aus?

Ein Kostenvoranschlag besitzt keine beweissichernde Funktion. Er ist nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich, und dient nicht der Klärung von Sachverhalten oder der Sicherung von Ansprüchen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfehlen wir stets ein unabhängiges Gutachten.

Wie viel kostet ein Kfz-Gutachten bei unverschuldetem Unfall?

Wenn der Unfall nicht durch Ihre Schuld verursacht wurde (Haftpflichtschaden), werden die Kosten für das Schadengutachten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Sie zahlen nichts.

Wo wird mein Fahrzeug besichtigt?

Sie können Ihr Fahrzeug im Reparaturbetrieb, im Autohaus, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl vorstellen. Wir sind flexibel und kommen zu Ihnen.

Brauche ich immer einen Anwalt?

Selbst wenn die Schuldfrage geklärt ist, empfehlen wir rechtlichen Beistand. Das Amtsgericht Dortmund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen" (Az. 431 C 2044/09). Das OLG Frankfurt nannte es sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).

Kostenlose Erstberatung

Sie haben Fragen zu den Kosten? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie transparent und unverbindlich.