KFZ Gutachten Kosten

Wir zeigen ihnen völlig transparent alle anfallenden Kosten

Wir begleiten Sie durch den gesamten Schadensregulierungsprozess!

Kfz Gutachten Kosten

Das Wichtigste vorab:
Als Geschädigter nach einem Unfall entstehen für Sie keine Kosten! Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, übernimmt in der Regel die Kfz-Versicherung des Verursachers den Schaden. Es ist jedoch essenziell, den entstandenen Schaden präzise und ausführlich zu bewerten sowie den Schadensbetrag genau zu bestimmen. Oftmals ist eine Einschätzung durch einen Gutachter erforderlich. Mittels eines Kfz-Gutachtens kann beispielsweise der Fahrzeugwert ermittelt und die zu erwartenden Reparaturkosten festgestellt werden.

Wir versorgen Sie mit umfassenden Informationen zur Fahrzeugbewertung, informieren Sie über mögliche Kosten und erläutern, in welchen Fällen die Beauftragung eines Kfz-Gutachters empfehlenswert ist.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Möchten Sie mehr über unsere Kfz-Schadengutachten erfahren? Gerne stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zur Verfügung!

Weitere Informationen und Wissenswertes erfahren Sie in unserem Blog.

Wie viel kostet ein Gutachten?

Nach einem Verkehrsvorfall führt der Gutachter eine gründliche Untersuchung des Autos durch, beurteilt dessen Verfassung, verzeichnet Beschädigungen und schätzt die Aufwendungen für die Instandsetzung sowie den derzeitigen Marktwert.

Generell lässt sich sagen: Die Kosten für ein Kfz-Gutachten sind abhängig von der Größe des entstandenen Schadens.

Bei der Kostenermittlung werden auch andere Aspekte berücksichtigt, weshalb die Endsumme je nach Situation variieren kann. Für die Preisgestaltung sind unter anderem folgende Elemente entscheidend:

Kfz Gutachten Kosten
- Honorartabelle-

Schadenhöhe bis Grundhonorar
500 €
282 €
750 €
315 €
1.000 €
370 €
1.250 €
410 €
1.500 €
445 €
1.750 €
476 €
2.000 €
503 €
2.250 €
528 €
2.500 €
554 €
2.750 €
579 €
3.000 €
601 €
3.250 €
624 €
3.500 €
647 €
3.750 €
670 €
4.000 €
693 €
4.250 €
713 €
4.500 €
735 €
4.750 €
753 €
5.000 €
772 €
5.250 €
790 €
5.500 €
810 €
5.750 €
827 €
6.000 €
848 €
6.500 €
875 €
7.000 €
904 €
7.500 €
931 €
8.000 €
965 €
8.500 €
997 €
9.000 €
1.027 €
9.500 €
1.057 €
10.000 €
1.087 €
10.500 €
1.123 €
Schadenhöhe bis Grundhonorar
11.000 €
1.148 €
11.500 €
1.188 €
12.000 €
1.217 €
12.500 €
1.248 €
13.000 €
1.282 €
13.500 €
1.314 €
14.000 €
1.343 €
14.500 €
1.377 €
15.000 €
1.412 €
16.000 €
1.470 €
17.000 €
1.528 €
18.000 €
1.582 €
19.000 €
1.644 €
20.000 €
1.711 €
21.000 €
1.775 €
22.000 €
1.828 €
23.000 €
1.885 €
24.000 €
1.947 €
25.000 €
1.974 €
26.000 €
2.029 €
27.000€
2.085 €
28.000 €
2.153 €
29.000€
2.207 €
30.000 €
2.278 €
32.500 €
2.421 €
35.000 €
2.571 €
37.500 €
2.729€
40.000 €
2.879 €
42.500 €
3.069 €
45.000 €
3.266 €
47.500 €
3.433 €
50.000 €
3.595 €

Nebenkosten: 

Position Kosten
EDV-Abrufgebühren
12 €
Porto/Telefon
15 €
Schreibkosten (Original)
1,80 €/Seite
Schreibkosten (Kopie)
0,50 €/Seite
Fotos
2,00 €/Stück
2. Fotosatz
0,50 €/Stück
Fahrtkosten
0,70 €/km
Marktanalyse
5,00 €
Überlassung als elektronisches Dokument
5,00 €

Alle Werte sind Nettowerte: Schadenhöhe Reparaturkosten netto zuzüglich merkantiler Wertminderung bzw. im Totalschadenschadenfall Wiederbeschaffungswert brutto.

Während des Unfalls

Ruhe bewahren und alles dokumentieren

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Wir kommen zu Ihnen

protokollieren und erstellen ein Gutachten

Auszahlung

Die Schadenssumme wird von der Versicherung ausgezahlt

Wann fallen Kosten für ein Kfz Gutachten an?

Wann fallen Ausgaben für ein Fahrzeuggutachten an? Sollten Sie nach einem Unfall zu den Geschädigten gehören, müssen Sie in der Regel nicht für die Kosten eines Fahrzeuggutachtens aufkommen. Die Autoversicherung desjenigen, der den Unfall verschuldet hat, deckt die Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie sich gegen den Gutachter der Versicherung entscheiden und lieber einen eigenen Experten hinzuziehen möchten.

Doch Vorsicht: Als Geschädigter haben Sie die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, bei geringfügigen Schäden könnte die gegnerische Versicherung die Kosten für eine ausführliche Begutachtung verweigern. Entscheiden Sie sich in solch einem Fall trotzdem für ein ausführliches Gutachten, könnten Sie selbst zur Kasse gebeten werden. Hier wäre ein Kurzgutachten oder eine Kosteneinschätzung ratsamer.

Um Unklarheiten bei der späteren Kostenübernahme für das Gutachten zu vermeiden, ist es ratsam, vorab mit dem zuständigen Mitarbeiter der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufzunehmen.

Bei einem Schaden, der über Ihre eigene Kaskoversicherung läuft, wird üblicherweise der von der Versicherung bestimmte Gutachter beauftragt und bezahlt. 

Überzeugen Sie sich selbst

Was beinhaltet ein Kfz Gutachten?

Engagieren Sie einen Gutachter für eine Bewertung, wird dieser Ihr Auto detailliert prüfen und jegliche Beschädigungen, Fehler und sonstige Unzulänglichkeiten festhalten. Der Gutachter berücksichtigt dabei nicht nur durch den Unfall entstandene Schäden, sondern nimmt auch ältere Beeinträchtigungen, die schon vor dem Vorfall vorhanden waren, unter die Lupe. Er dokumentiert alle Befunde und gibt eine entsprechende Einschätzung ab. Im Begutachtungsbericht werden folgende Aspekte erfasst:

Würden Sie gerne einmal sehen, wie ein Gutachten bei uns aussehen kann?

Dann laden Sie sicher gerne ein Muster Gutachtern herunter.

Häufige Fragen an unsere Kfz Gutachter

Was ist ein Kfz Gutachten?

Unser Schadengutachten ist das standardisierte Produkt für Fahrzeugschäden infolge von Unfällen.
Es wird sowohl für Haftpflichtschäden als auch Kaskoschäden erstellt. Unsere Sachverständigen ermitteln alle relevanten Informationen zur Beweissicherung und zur Regulierung des Schadens gemäß den entsprechenden Haftpflicht- oder Kaskobedingungen. Das Gutachten dient der Klärung von Sachverhalten und der Sicherung von Ansprüchen. Bei uns bieten wir Gutachten an, die umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich sind. Sie enthalten detaillierte Bilder und eine präzise Beschreibung des Schadens, sowie Angaben zu Plausibilität, eventuellen Vorschäden, Ausfallkosten und dem aktuellen Zustand des Fahrzeugs.

Wozu benötige ich ein Kfz Gutachten?

Es gibt zahlreiche Argumente, die dafür sprechen, einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen zu beauftragen, um ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Im Wesentlichen haben Gutachten zwei Hauptfunktionen: Erstens dienen sie der Klärung von Sachverhalten und der Sicherung von Ansprüchen. Zweitens ermöglichen die Gutachten, die von Sachverständigen erstellt werden, eine genaue Feststellung des tatsächlichen Schadenumfangs nach einem Verkehrsunfall und dienen zugleich der Beweissicherung.

Reicht auch ein Kostenvorschlag aus?

Ein Kostenvoranschlag besitzt keine beweissichernde Funktion, er ist nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich, und er dient nicht der Klärung von Sachverhalten oder der Sicherung von Ansprüchen. Aufgrund dieser Faktoren ist es stets empfehlenswert, zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein unabhängiges und qualifiziertes Gutachten erstellen zu lassen. 

Mehr dazu gibt es hier in unserem Blog.

Wie viel kostet ein Kfz Gutachten?

Wenn der Unfall nicht durch Ihre Schuld verursacht wurde, also ein Haftpflichtschaden vorliegt, werden grundsätzlich die zur Abwicklung erforderlichen Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Dazu gehören auch die Kosten für ein Schadengutachten Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Wenn der Unfall durch Ihre Schuld verursacht wurde, also ein Kaskoschaden vorliegt, hängen die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell von den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags (Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen, AKB) ab, sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Damit die Abwicklung in diesem Fall schnellstmöglich erfolgen kann, ist es ratsam, den Unfall Ihrer Versicherung zeitnah zu melden.

Wo wird Ihr Fahrzeug besichtigt?

Sie können Ihr Fahrzeug zur Besichtigung entweder im Reparaturbetrieb, im Autohaus, bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl vorstellen. Wir sind flexibel und kommen zu Ihnen!

Brauche ich immer einen Anwalt?

Selbst wenn die Schuldfrage geklärt ist und der Verursacher seine eigene Schuld sogar eingesteht, ist es immer besser einen Rechtsanwalt mit einzuschalten.

Das Amtsgericht Dortmund erklärte: „Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen“. Es ging um 645 Euro (Az. 431 C 2044/09). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nannte es sogar fahrlässig, keinen Anwalt einzuschalten (Az. 22 U 171/13).

Für eine schnelle Schadensauszahlung und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung sorgt unsere in Duisburg ansässige Partner –Anwaltskanzlei.

 

Weitere Informationen zum Thema Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall, finden Sie auch hier.

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Gutachter in NRW