Tricks der Versicherung Teil 2
Der Gutachter Ihrer Wahl
Versicherungen versuchen Geld einzusparen und daher werden manchmal einige Tricks angewandt, die nicht immer ganz rechtens sind.
Holen Sie sich deshalb immer Rat bei einem freien Sachverstänigen und einem Fachanwalt für Verkehrsrecht
Das Schadensgutachten nach einem Verkehrsunfall durch einen Gutachter der gegnerischen Versicherung.
Im Haftpflichtfall hören Sie oft sehr schnell von der gegnerischen Versicherung, dass die Versicherung sich selber gerne um die komplette Schadensabwicklung kümmern möchte. „Wir schicken Ihnen einen Gutachter vorbei, der sich den Schaden anschauen wird.“
In diesem Moment sollten bei Ihnen alle Alarmglocken klingeln!
Auch wenn die Versicherung die Kosten für das Gutachten nach dem Unfall übernimmt, bedeutet das nichts Gutes für Sie.
Was Sie nicht wissen ist, dass die Versicherung meist einen Kooperationsvertrag mit dem eigenen KFZ Gutachter hat und dieser somit immer für die Versicherung handelt um dementsprechend ein Schadengutachten im Sinne der Versicherung erstellt.
Mit anderen Worten: Derjenige, der den Schaden bezahlen soll, will ihn auch bewerten.
In so einem Fall ist die Chance sehr groß, dass das KFZ Gutachten nicht zu Ihren Gunsten ausfällt und der Schaden deutlich zu gering dargestellt wird. Sie erhalten somit nur einen zu geringen Kostenanteil erstattet, der in vielen Fällen nicht für die Reparatur des Schadens ausreicht. Die Differenz müssen Sie womöglich noch selbst entrichten.
Damit so etwas nicht passieren kann, haben Sie vom Gesetzgeber aus, die Möglichkeit auf einen freien und unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl.
Der unabhängige Gutachter agiert in der Regel nach Ihren Interessen und versucht den Schaden in einer der Realität entsprechenden Art und Weise zu definieren.
Wir von Gutachter-in-NRW möchten um jeden Preis unsere Unabhängigkeit bewahren und gehen keine Verträge mit Versicherungen ein. Bei uns erhalten Sie ein vollständiges, unabhängiges und ehrliches Gutachten.
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