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Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

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Das Thema Schmerzensgeld bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist ein nicht unwichtiges Thema.

Es wird oft auf die leichte Schulter genommen und wenn Sie nicht professionell betreut werden, wird es auch mal vernachlässigt.

Zunächst möchten wir klären, welche Voraussetzungen für den Erhalt von Schmerzensgeld bestehen.

  • Die Grundvoraussetzung schlechthin ist, dass die Unfallschuld alleine beim Unfallgegner liegt.
  • Sie als Geschädigter müssen den Unfall als Ursache Ihrer Beschwerden nachweisen.
  • Ihr Anspruch auf das Schmerzensgeld besteht mindestens drei Jahre.

Das Schmerzensgeld gleicht dann den immateriellen Schaden aus. Das heißt, dass alle Kosten für z.B. Medikamente und für notwendige Behandlungen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden.

Ganz wichtig ist hier, dass Sie alle Quittungen, die im Zusammenhang mit dem Schmerzensgeld stehen (z.B. Taxiquittungen, Apothekenquittungen und sogar Parkquittungen) aufbewahren, damit Sie diese Kosten abrechnen können.

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist abhängig vom Verletzungsgrad, der Dauer der Behandlung, Einschränkungen im Alltag oder im Beruf und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Ihre Ansprüche setzt unser qualifizierter Fachanwalt für Sie durch.

 

 

 

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