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Wirtschaftlicher Totalschaden

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Wirtschaftlicher Totalschaden
- Was Sie wissen sollten -

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist eine Situation, in der die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeugs höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs minus Restwert.

Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens wird die Versicherungsgesellschaft eine Auszahlung an den Geschädigten leisten. Die Höhe dieser Auszahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Wiederbeschaffungswert des Autos, den Reparaturkosten und dem Restwert des Autos.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Wiederbeschaffungswert ein Schätzwert ist und von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann, wie z.B. dem Alter des Autos, dem Zustand des Autos vor dem Schaden und dem Marktwert des Autos. Der Restwert eines Autos hingegen bezieht sich auf den Wert, den das Auto noch hat, wenn es verkauft wird, nachdem es einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat. Dieser Wert wird durch uns ermittelt, indem wir das verunfallte Fahrzeug für mindestes 24 Stunden in die Restwertbörse stellen, um Angebote von Restwertaufkäufern zu erhalten.

 

Es ist auch wichtig zu beachten, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht unbedingt bedeutet, dass das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Einige Fahrzeuge, die einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben, können immer noch gefahren werden, wenn sie repariert werden. Beim wirtschaftlichen Totalschaden handelt es sich im Gegensatz zum technischen Totalschaden um eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Allerdings ist zu beachten, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden in der Regel den Wiederverkaufswert des Autos beeinträchtigt und es schwieriger machen kann, das Auto zu verkaufen.

Weiterhin ist zu beachten, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht nur auf Unfälle beschränkt ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann auch auf andere Faktoren zurückzuführen sein, wie z.B. Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus. In jedem Fall ist es wichtig, schnell zu handeln und uns zu informieren, um den Prozess der Auszahlung zu starten.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Beispiel 1

Ein Fahrzeughalter hat einen Unfall und sein Auto erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert des Autos beträgt 20.000 €, die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf 25.000 € und der Restwert des Autos ist 5.000 €. In diesem Fall wird die Versicherungsgesellschaft entscheiden, dass das Auto nicht repariert werden soll und stattdessen eine Auszahlung in Höhe von 20.000 € minus 5.000 € Restwert = 15.000€ an den Geschädigten leisten.

Beispiel 2

Der Wiederbeschaffungswert des Autos beträgt 20.000 €, die Kosten für die Reparatur belaufen sich auf 15.000 € und der Restwert des Autos ist 7.000 €. In diesem Fall wird in der Regel auch auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet. Konkret bedeutet das, dass die gegnerische Versicherung 20.000 € minus 7.000 € auszahlen wird. Das verunfallte Fahrzeug kann dann für 7.000 € an den Restwertaufkäufer verkauft werden.  

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