Nutzungsausfallentschädigung
Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Auto zur Reparatur in die Werkstatt bringt, kann von der gegnerischen Versicherung einen Nutzungsausfall verlangen. Es gehören allerdings einige Voraussetzungen dazu.
- Sie sind nicht der Unfallverursacher und haben keine Teilschuld am Unfall.
- Ihr Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicherist.
- Sie würden das Fahrzeug auch nutzen, wenn es nicht kaputt wäre (= Nutzungswille).
- Sie könnten das Fahrzeug nutzen, wäre es nicht beschädigt (= Nutzungsmöglichkeit)
- Die Entschädigung liegt zwischen 23 und 175 Euro pro Tag
- Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen während der Dauer der Reparatur zu
- Einen Anspruch gibt es auch bei Totalschaden, wenn ein Ersatzwagen angeschafft wird
Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Wer unverschuldet an einem Unfall beteiligt war, kann bei der gegnerischen Versicherung den sogenannten Nutzungsausfall beantragen, solange das eigene Fahrzeug in der Werkstatt ist. Das ist eine Entschädigung, weil man sein Auto nicht mehr nutzen kann. Das gilt auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird.
Nutzungsausfalltabelle: Wie viel Geld bekommt man?
Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugmodell, der Motorleistung und dem Fahrzeugalter. Die Tagessätze liegen in der Regel zwischen 23 und 175 Euro. Es gibt insgesamt elf Entschädigungsgruppen. In welcher Gruppe sich das eigene Fahrzeug befindet, wird detailliert durch unsere Gutachter im Sachverständigengutachten aufgezeigt.
Sonderregel bei älteren Fahrzeugen?
Der Nutzungsausfall für Fahrzeuge, die über fünf Jahre alt sind, wird nach der Rechtsprechung eine Gruppe, bei Fahrzeugen über zehn Jahren um zwei Gruppen niedriger erstattet.
Wie lange erhält man den Nutzungsausfall?
Der Nutzungsausfall wird so lange gezahlt, wie Ihr Fahrzeug sich in der Werkstatt befindet. Es gibt allerdings eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, der Geschädigte muss sich um eine schnelle Begutachtung und zeitnahe Reparatur bemühen. Der Nutzungsausfall kann ab dem Unfallzeitpunkt geltend gemacht werden. Wenn die Reparatur im Einzelfall länger dauert, als in unserem Gutachten angegeben wurde, wird unter Umständen ein Reparaturablaufplan von der Werkstatt benötigt, warum es zu den Verzögerungen gekommen ist.
Wichtig: Die Nutzungsausfallentschädigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug wirklich repariert wird oder bei einem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Eine fiktive Abrechnung ist in der Regel nicht möglich.
Bei der fiktiven Abrechnung beschränkt sich der Nutzungsausfall auf den in dem Gutachten angegebenen Zeitraum. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Fahrzeug in Eigenleistung repariert und die Reparatur anhand einer Reparaturbestätigung von uns bestätigt wird.
Wann kann man eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen?
Hier müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder das Auto ist so stark beschädigt, dass man nicht mehr damit fahren kann, oder es ist nicht mehr verkehrssicher.
Außerdem müssen ein sogenannter Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit bestehen. Unter dem Nutzungswillen versteht man, dass der Geschädigte das Fahrzeug auch nutzen möchte, zum Beispiel weil er jeden Tag damit zur Arbeit fährt. Nutzungsmöglichkeit meint, dass das Auto auch genutzt werden kann. Beispiel: Wer nach einem Unfall ein gebrochenes Bein hat, kann ein Fahrzeug gar nicht nutzen.
Wer sich für einen Mietwagen oder einen Ersatzwagen entscheidet, um die Zeit der Reparatur zu überbrücken, hat keinen Anspruch auf die Nutzungsausfallentschädigung. Es ist jedoch möglich, das aufzuteilen: einige Tage ein Mietfahrzeug nehmen und für die restliche Reparaturzeit Nutzungsausfall geltend machen.
Auch wer die Möglichkeit hat, einen Zweitwagen zu nutzen, bekommt keine Entschädigung. Das gilt aber nicht, wenn der Zweitwagen nachweislich von anderen Familienmitgliedern genutzt wird.
Wie beantrage ich eine Nutzungsausfallentschädigung?
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Schadenposten und damit Teil der Gesamtschadenregulierung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird unser Partneranwalt den Nutzungsausfall nach der Reparatur oder der Fahrzeugersatzbeschaffung (bei Totalschaden) bei der Versicherung einfordern.
Weitere Informationen und Wissenswertes erfahren Sie in unserem Blog.