Verschieden Arten von Gutachten
Kasko-Gutachten
- Wenn Sie selbst einen Unfall verschuldet haben und Sie möchten den Schaden von Ihrer Teil-oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen, dann wenden Sie sich am besten an Ihrer eigene KFZ Versicherung. Hier wird Ihnen in der Regel weitergeholfen.
Bei einem Teil-oder Vollkaskoschaden beauftragt die Versicherung einen Gutachter oder schlägt Ihnen alternative Wege zur Feststellung der Schadenshöhe vor.
Sollten Sie allerdings nicht mit dem Gutachten der Versicherung zufrieden sein, steht es Ihnen frei, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, um mögliche Fehler im Gutachten aufzudecken.
Haftpflicht-Gutachten
2. Wenn Sie den Unfall oder den Schaden an Ihrem Fahrzeug nicht selber verursacht haben, dann spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss eine Haftpflichtversicherung zur Zulassung des Fahrzeugs nachweisen.
Hier sind Sie als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall nicht an die Weisungen der Versicherung gebunden. Sie dürfen und sollten sich selber einen freien und unabhängigen Gutachter aussuchen und beauftragen.
Dieser Gutachter agiert in Ihrem Interesse und nicht im Interesse der Versicherung.
Wir als Gutachter-in-NRW bieten Ihnen mit sieben eigenen Büros und zahlreichen Partnerbüros, ein flächendeckendes Netzwerk an Sachverständige in NRW, somit können wir Ihnen sehr zeitnahe Termine anbieten und in der Regel besichtigen wir Ihr Fahrzeug an dem Ort, an dem Sie es wünschen. Ob bei der Arbeit, bei Ihnen zu Hause oder wo es Ihnen am besten passt.
Nach der Besichtigung und der Begutachtung, erstellen wir Ihnen in kürzester Zeit ein fachgerechtes Gutachten.
Aus diesem Gutachten gehen verschiedenste Informationen hervor. In erster Linie kalkulieren wir die exakte Schadenshöhe und den genauen Reparaturweg.
Weiterhin wird die merkantile Wertminderung, der Nutzungsaufall, der Wiederbeschaffungswert und der Restwert ermittelt.
Sie erhalten immer eine Kopie unseres Gutachtens für Ihre Unterlagen.
Eine weitere Kopie leiten wir gerne Ihrem Rechtsanwalt oder aber unserem Partneranwalt zu.
Bei einem Haftpflichtgutachten, also einem Fall, indem Sie keine Schuld tragen und der Verursacher bekannt ist, werden alle anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung getragen.
Zu den Kosten gehören in der Regel die Sachverständigenkosten, die Rechtsanwaltskosten, die Reparaturkosten, der Nutzungsausfall, die Abschleppkosten und ggf. die Wertminderung.
Für Sie ist der gesamte Service also völlig kostenlos!
Wertgutachten
3. Ein Gutachter wird auch benötigt, wenn Sie den Wert Ihres Fahrzeugs ermitteln möchten. In den meisten Fällen passiert das bei Oldtimern. Dann sprechen wir von einem Wertgutachten.
Auf dieses komplexe Thema gehen wir im folgendem Beitrag genauer ein.